Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der Firma CS-Verleihservice
Inhaber Christian Steinhaus (Vermieter)
1. Der Mieter übernimmt die Mietgeräte in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand, was er mit seiner Unterschrift unter den Mietvertrag jeweils bestätigt. Etwa vorhandene Mängel/Beschädigungen müssen bei Vertragsbeginn schriftlich festgehalten werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietgeräte wieder in demselben Zustand zu dem vertraglich bestimmten Rückgabetermin an das Lager der Firma zurück kommen oder aber, wenn dies so vereinbart worden ist, der Firma zu dem vereinbarten Termin zur Abholung bereit gestellt werden. Bitte prüfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen ob für die Terrassenheizer / Gasfackeln eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt notwendig ist. Nur im Freien verwenden.
2. Die gemieteten Gegenstände sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, die nicht aufgrund der normalen Abnutzung entstehen, sowie für Zerstörung, Feuer, Sturm, Diebstahl und starker Beschmutzung der Tischwäsche/Hussen die nicht gereinigt werden können haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter ist auch verpflichtet, bei Bekanntwerden der Möglichkeit einer besonderen Gefahr, wie insbesondere Sturm, Unwetter oder Feuer, die gemieteten Gegenstände ggf. abzubauen und sicher zu lagern.
3. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages. Der Mieter ist für die vertraglich vereinbarte Zeit für den Zustand der gemieteten Gegenstände bis zu ihrer ordnungsgemäßen Rückgabe verantwortlich.
4. Nach der Übernahme der Geräte und des Zubehörs ist allein der Mieter verantwortlich und berechtigt, die Materialien zu verwenden. Er hat kein Recht auf Untervermietung oder anderweitige Gebrauchsüberlassung der gemieteten Geräte und des Zubehörs an Dritte. Die gemietete Ware ist nicht durch den Vermieter versichert. Wir empfehlen dem Mieter die Ware für die Dauer des Vertragsverhältnis zum Wiederbeschaffungswert zu versichern.
5. Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, welche bei der Benutzung der gemieteten Geräte entstehen. Bei Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die anlässlich des Gebrauchs der gemieteten Gegenstände entstehen, haftet demgemäß ausschließlich der Mieter.
6. Die vereinbarten Mietpreise verstehen sich als Abholpreise. Der Auf- und Abbau und das Abholen und Einsameln des Mietgutes sind im Preis nicht enthalten. Die Kosten für eine solche Anlieferung müssen gesondert vereinbart werden. Als reine Transportkosten fällt im Umkreis von 10 km ( ab 10,1 Km auf Anfrage ) eine Kilometerpauschale von 25,00 € an. Lieferung erfolgt ebenerdig hinter der ersten Tür. In den Zelten ist das Kochen sowie Grillen nicht gestattet. Wir betreiben einen sehr hohen Aufwand unsere Mietartikel zu pflegen, ist leider nicht auszuschließen ( da diese Mietartikel im ständigen Gebrauch sind ) das diese Gebrauchtsspuren aufweisen können. Der Mieter hat zu sorgen, dass die Mietartikel im geordneten und sauberen Zustand bei Abholung hinter der ersten Tür bereit stehen. Das Leihgeschirr kann normal verschmutzt zurückgeben werden. Grobe Speisereste sind durch den Mieter vollständig zu entfernen. Der Vermieter hat 3 Tage Zeit das Leihgeschirr nach evtl. Verlust zu kontrollieren.
7. Der Vermieter ist berechtigt, vor der Übergabe der Mietgegenstände eine Kaution zu verlangen, die vertraglich zu vereinbaren und vertraglich festzuhalten ist. Die Kaution ist dem Mieter nach ordnungsgemäßer Rückgabe der gemieteten Gegenstände unverzüglich zurückzuzahlen.
Der gesamte Mietbetrag und die Kaution sind bei Ueberrnahme der gemieteten Gegenstände im vorraus fällig und bar zu zahlen.
Stornierung: Bis zu 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin kann ein Auftrag storniert werden. Bei der Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird dem Mieter 50 % des Mietpreises berechnet.
8. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag wird das für den Sitz der Firma zuständige Amtsgericht Brandenburg an der Havel vereinbart. Erfüllungsort für gegenseitige Leistungen aus dem Vertrag ist bezüglich der Übergabe der gemieteten Gegenstände und deren Rückgabe das Lager der Firma in der Magdeburger Str. 1 in 14806 Belzig.
>> Laden Sie hier unsere AGB als PDF herunter <<
1. Der Mieter übernimmt die Mietgeräte in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand, was er mit seiner Unterschrift unter den Mietvertrag jeweils bestätigt. Etwa vorhandene Mängel/Beschädigungen müssen bei Vertragsbeginn schriftlich festgehalten werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietgeräte wieder in demselben Zustand zu dem vertraglich bestimmten Rückgabetermin an das Lager der Firma zurück kommen oder aber, wenn dies so vereinbart worden ist, der Firma zu dem vereinbarten Termin zur Abholung bereit gestellt werden. Bitte prüfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen ob für die Terrassenheizer / Gasfackeln eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt notwendig ist. Nur im Freien verwenden.
2. Die gemieteten Gegenstände sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, die nicht aufgrund der normalen Abnutzung entstehen, sowie für Zerstörung, Feuer, Sturm, Diebstahl und starker Beschmutzung der Tischwäsche/Hussen die nicht gereinigt werden können haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter ist auch verpflichtet, bei Bekanntwerden der Möglichkeit einer besonderen Gefahr, wie insbesondere Sturm, Unwetter oder Feuer, die gemieteten Gegenstände ggf. abzubauen und sicher zu lagern.
3. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages. Der Mieter ist für die vertraglich vereinbarte Zeit für den Zustand der gemieteten Gegenstände bis zu ihrer ordnungsgemäßen Rückgabe verantwortlich.
4. Nach der Übernahme der Geräte und des Zubehörs ist allein der Mieter verantwortlich und berechtigt, die Materialien zu verwenden. Er hat kein Recht auf Untervermietung oder anderweitige Gebrauchsüberlassung der gemieteten Geräte und des Zubehörs an Dritte. Die gemietete Ware ist nicht durch den Vermieter versichert. Wir empfehlen dem Mieter die Ware für die Dauer des Vertragsverhältnis zum Wiederbeschaffungswert zu versichern.
5. Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, welche bei der Benutzung der gemieteten Geräte entstehen. Bei Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die anlässlich des Gebrauchs der gemieteten Gegenstände entstehen, haftet demgemäß ausschließlich der Mieter.
6. Die vereinbarten Mietpreise verstehen sich als Abholpreise. Der Auf- und Abbau und das Abholen und Einsameln des Mietgutes sind im Preis nicht enthalten. Die Kosten für eine solche Anlieferung müssen gesondert vereinbart werden. Als reine Transportkosten fällt im Umkreis von 10 km ( ab 10,1 Km auf Anfrage ) eine Kilometerpauschale von 25,00 € an. Lieferung erfolgt ebenerdig hinter der ersten Tür. In den Zelten ist das Kochen sowie Grillen nicht gestattet. Wir betreiben einen sehr hohen Aufwand unsere Mietartikel zu pflegen, ist leider nicht auszuschließen ( da diese Mietartikel im ständigen Gebrauch sind ) das diese Gebrauchtsspuren aufweisen können. Der Mieter hat zu sorgen, dass die Mietartikel im geordneten und sauberen Zustand bei Abholung hinter der ersten Tür bereit stehen. Das Leihgeschirr kann normal verschmutzt zurückgeben werden. Grobe Speisereste sind durch den Mieter vollständig zu entfernen. Der Vermieter hat 3 Tage Zeit das Leihgeschirr nach evtl. Verlust zu kontrollieren.
7. Der Vermieter ist berechtigt, vor der Übergabe der Mietgegenstände eine Kaution zu verlangen, die vertraglich zu vereinbaren und vertraglich festzuhalten ist. Die Kaution ist dem Mieter nach ordnungsgemäßer Rückgabe der gemieteten Gegenstände unverzüglich zurückzuzahlen.
Der gesamte Mietbetrag und die Kaution sind bei Ueberrnahme der gemieteten Gegenstände im vorraus fällig und bar zu zahlen.
Stornierung: Bis zu 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin kann ein Auftrag storniert werden. Bei der Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird dem Mieter 50 % des Mietpreises berechnet.
8. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag wird das für den Sitz der Firma zuständige Amtsgericht Brandenburg an der Havel vereinbart. Erfüllungsort für gegenseitige Leistungen aus dem Vertrag ist bezüglich der Übergabe der gemieteten Gegenstände und deren Rückgabe das Lager der Firma in der Magdeburger Str. 1 in 14806 Belzig.
>> Laden Sie hier unsere AGB als PDF herunter <<